Donnerstag, 14. November 2013

Neues von den Greenpeace-Piraten

Demonstrantin vor der niederländischen Botschaft in Moskau:
"Greenpeace kämpft um PR! Die Arktis ist rußländisch!" (Foto: Itar-Tass).

Seit dem ersten Artikel zu diesem Thema, der vom 26. September stammt, sind einige Wochen vergangen, in denen es neue Entwicklungen gegeben hat, die nachfolgend erörtert werden.

1. Stand des Ermittlungsverfahrens

Den derzeit in Untersuchungshaft befindlichen Mitgliedern von Greenpeace wird nicht mehr Piraterie vorgeworfen. Dies hatte ich bereits Ende September vorausgesagt, ist doch die entsprechende Rechtsnorm (Art. 227) im Strafgesetzbuch der Rußländischen Föderation enger gefaßt als der völkerrechtliche Pirateriebegriff im Seerechtsübereinkommen (Art. 101). Nunmehr wird den Stürmern der Bohrplattform "Priraslomnaja" nur noch Rowdytum vorgeworfen. Dieser Straftatbestand stellt einen groben Verstoß gegen die öffentliche Ordnung dar (Art. 213 StGB-RF) und kann mit bis zu sieben Jahren Haft oder Geldstrafe geahndet werden. Damit hat sich der mögliche Strafrahmen schon um drei Jahre reduziert. 

Dies ändert freilich nichts an dem Befund, daß das Vorgehen der Besatzung der "Arctic Sunrise" völkerrechtlich als Piraterie einzustufen ist (siehe dazu unten 4.a)).

(Der Fall hat in den Niederlanden offenbar zu so großer Frustration geführt, daß die Haager Regierung Anfang Oktober ein Rollkommando ihrer Polizei beauftragt hat, den stellvertretenden Botschafter Rußlands in den Niederlanden in seiner Wohnung zu überfallen, zu verprügeln und stundenlang in Handschellen auf einer Polizeiwache festzuhalten.)

Obwohl die Greenpeace-Leute im Murmansker Untersuchungsgefängnis eine Vorzugsbehandlung genossen haben (Unterbringung in Einzelzimmern, Auswahl der Essensmenüs), klagte Greenpeace natürlich über die angeblich schlimme Behandlung seiner "Aktivisten". Sie hätten täglich nur eine Stunde Freigang und in Murmansk würden - typisch für die Arktis trotz "Klimakatastrophe" - die Winter sehr kalt sein. (Wohlgemerkt: Greenpeace hat nicht behauptet, daß es im Gefängnis zu kalt wäre.)

Dies hat das Untersuchungskomitee veranlaßt, die Arrestanten dieser Tage nach Sankt Petersburg zu verlegen. Dadurch soll auch den Zugang der Rechtsanwälte und Konsuln erleichtert werden. Ebenso wird der Prozeß, sollte es zu einer Anklageerhebung kommen, vor einem Petersburger Gericht stattfinden.

2. Die Logik von Berufsverbrechern

Hätte sich Greenpeace nach dem zweiten Vorfall auf der Bohrinsel (sie war im vergangenen Jahr schon einmal von Greenpeace besetzt worden) kooperativer verhalten, dann müßten seine Mitglieder nicht mehr in U-Haft sitzen, sondern könnten das Ergebnis der Ermittlungen in einem Hotel abwarten. Doch die von der Organisation angezettelte Kampagne weltweiter Aktionen, die in der Regel ebenfalls mit Gesetzesverstößen verbunden waren (man denke nur an Besetzungen von Tankstellen oder Aktionen in einem Baseler Fußballstadion oder auf dem Eiffelturm), zeigt, daß die "Umweltaktivisten" der Handlungslogik von Berufsverbrechern folgen: Keine Einsicht in die eigene Schuld, statt dessen werden weitere Straftaten begangen, um nicht unter die Folgen der ersten Straftat kommen zu müssen und die festgenommenen Kumpane freizupressen.

Damit haben sie jedem verantwortungsvolle Haftrichter auf dieser Welt gleich einen ganzen Strauß von Haftgründen frei Haus geliefert: Fluchtgefahr. Durch ihre medienwirksamen Aktionen hat Greenpeace womöglich viel Geld verdient, aber ihren Leuten in Murmansk haben sie einen Bärendienst erwiesen. Vielleicht sollten sie von Anfang an als Märtyrer aufgebaut werden.

3. Die Lügen von Greenpeace werden offenbar

Zugleich wird immer deutlicher, daß Greenpeace die Öffentlichkeit in den letzten Wochen massiv belogen hat. Wir erinnern uns beispielsweise an die Behauptung der Ökopiraten, die Beamten der rußländischen Küstenwache, die die "Arctic Sunrise" aufgebracht haben, würden die Besatzung mit Sturmgewehren bedrohen und Gewalt gegen sie anwenden. Doch am 08.11. hat Greenpeace selbst ein Video veröffentlicht, in dem ganz klar zu sehen ist, daß die an Bord kommenden Beamten sich korrekt verhalten. Eine "Bedrohung" der Besatzung mit Schußwaffen findet gerade nicht statt. Im Gegenteil, die von einem Teil der Beamten mitgeführten Langwaffen werden von diesen demonstrativ nach unten gehalten:




(Das Video zeigt allerdings auch, wie die Greenpeace-Leute versuchen, die Landung der Küstenwächter auf der Arctic Sunrise zu verhindern und dadurch Leben und Gesundheit der Beamten in Gefahr bringen, da diese ins Meer stürzen könnten. In zivilisierten Staaten nennt man das Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, was u.a. in der BRD ein eigenständiger Straftatbestand ist [§ 113 StGB].)

Fazit: Der übel beleumdete Grenzschutz Rußlands hat in seiner Pressemitteilung vom 20.09.2013 die Wahrheit gesagt, doch die Heiligen von Greenpeace haben erwiesenermaßen gelogen. (Und sie sind so dumm, die Beweise für ihre Lüge auch noch selbst publik zu machen und sich so in den Augen aller selbständig denkenden Menschen endgültig zu desavouieren.) Doch die vermeintlich kritischen deutschen Medien korrigieren ihre Falschberichterstattung nicht, zu sehr sind sie zu Sprachrohren von Greenpeace verkommen, denen es nicht um Fakten, sondern um die Verbreitung ihrer russophoben Agenda geht.

Das zeigt sich auch hinsichtlich einer zweiten Lüge. Eine Greenpeace-Mitarbeiterin wurde von deutschen Medien mit der Aussage zitiert, die Bohrplattform "Priraslomnaja" sei alt und verrostet und somit eine Gefahr für die Umwelt. Doch auch das kann nicht stimmen. Sämtliche Fotos, welche die Bohrinsel abbilden, zeigen ein gut in Schuß gehaltenes Seefahrzeug. Zudem ist das Greenpeace-Schiff mehr als doppelt so alt wie die Bohrinsel. Die "Priraslomnaja" wurde 1996 erbaut (also vor 17 Jahren), die "Arctic Sunrise" hingegen schwimmt schon 38 Jahre auf dem Wasser (Baujahr 1975).

Wenn sich Greenpeace also wirklich wegen alter und nicht mehr seetüchtiger Schiffe in der Arktis sorgen würde, dann hätten sie mit ihrem fast vierzig Jahre alten Kahn erst gar nicht in die sensible Petschorasee fahren dürfen. Daß sie es dennoch getan haben, belegt, wie geheuchelt ihr Alarmismus ist. Den sogenannten Aktivisten geht es nur um Publicity und die damit verbundenen Einnahmen.

Hätten wir in Deutschland wirklich eine kritische und unabhängige Presse, dann hätte man Greenpeace massiv mit diesen Tatsachen konfrontiert. Statt dessen beschränkt sich unsere Journaille größtenteils darauf, die Behauptungen von Greenpeace unkommentiert weiterzuverbreiten oder die Organisation sogar direkt zu unterstützen.

4. Kriminalgeschichte von Greenpeace

Einer der größten Mythen, mit dem sich das Großunternehmen Greenpeace umgibt und der willig wiedergekäut wird, ist die angebliche Gewaltlosigkeit ihrer Aktionen. Daß die "Umweltschützer" in Wirklichkeit höchst unfriedlich sind, soll anhand einer kleinen Kriminalgeschichte von Greenpeace dargelegt werden.

a) Piraterie

Wie groß und einhellig war die Empörung der deutschen Medien und der von ihnen abhängigen Politiker, als die "finstere Putin-Diktatur" es wagte, die glorreichen und heiligen Helden von Greenpeace der Piraterie zu bezichtigen. Dabei ist nicht nur untergegangen, daß die Aktion vor der Bohrinsel in der Petschorabucht unzweifelbar dem völkerrechtlichen Piratriebegriff unterfällt. Ebenso ist natürlich nicht erwähnt worden, daß bereits Mitglieder von Greenpeace wegen Piraterie rechtskräftig verurteilt worden sind - allerdings nicht in Rußland, sondern in Belgien, seines Zeichens Mitgliedsstaat von EU und NATO.

Am 19.12.1986 hatte der belgische Kassationshof, das höchste Gericht des Königreiches, über einen Revisionsantrag von Greenpeace gegen ein früheres Urteil des Antwerpener Appellationsgerichts zu entscheiden. Ausnahmsweise hat ein europäisches Gericht einmal Rückgrat bewiesen und das geltende Recht gegen die Agitation der Ökopiraten durchgesetzt.

Im vorliegenden Fall ging es um die Kaperung zweier niederländischer Schiffe (die "Wadsy Tanker" und die "Falco"), welche auf Hoher See Abfall entsorgten, durch Greenpeace-"Aktivisten". Sie enterten und besetzten die Schiffe und beschädigten Einrichtungen an Bord. Dies hat die belgische Justiz ganz zutreffend als gewaltsame Handlung im Sinne des seevölkerrechtliche Pirateriebegriffes eingestuft.
Auch das zweite Tatbestandsmerkmal, die Verfolgung privater Ziele, wurde zu Recht als erfüllt angesehen. Greenpeace handelte nicht im Auftrag eines Staates, sondern in Verfolgung der persönlichen Ideen und Interessen der Mitglieder der Organisation. Zudem wurde den "Aktivisten" persönlicher Haß, das Bedürfnis nach Rache und der Versuch, das Gesetz in die eigene Hand zu nehmen, attestiert.

Ergo wurde Greenpeace wegen Piraterie rechtskräftig verurteilt (nachzulesen in: International Law Reports, Bd. 77 [1988], S. 537 ff.). Seither kann und darf man diese Gruppierung ohne weiteres als Piraten titulieren, zumal sie ihre rechtswidrigen Taten nach 1986 fortgesetzt haben. 

b) Frühere Straftaten in der Arktis

Die Kriminalgeschichte von Greenpeace ist lang, weshalb es im folgenden nur um jene Delikte gehen soll, die im Zusammenhang mit der Ölförderung vor der grönländischen Küste stehen. Allein in den Jahren 2010/2011 hat Greenpeace fünf Gewaltakte gegen die von den demokratisch gewählten Regierungen Grönlands und Dänemarks veranlaßten Ölbohrungen durchgeführt. (Eine kurze Übersicht ist hier zu finden.) Daran war im Frühjahr 2011 auch das jetzt in Murmask festgehaltene Schiff "Arctic Sunrise" beteiligt. Erklärtes Ziel der demokratisch nicht legitimierten und großteils aus dem Ausland stammenden NGO-Piraten war (wie kürzlich auch in Rußland), die gewählte grönländische Regierung dazu zu zwingen, ihre Erdölaktivitäten einzustellen.

Dabei haben die Ökoterroristen nicht nur mehrmals Bohrplattformen geentert (daran hat man sich schon fast gewöhnt). Sie haben ferner Geschäftsräume in Edinburgh verwüstet. Alles ganz "friedlich", versteht sich. Ihren Kulminationspunkt erreichten die Auseinandersetzungen Ende Mai, Anfang Juni 2011. Zwei Greenpeaceschiffe haben tagelang die Bohrplattform "Leiv Eiriksson" belagert, so daß sich schließlich die dänische Marine und die grönländische Polizei zum Eingreifen genötigt sahen.

Am 04.06.2011 hatten die Ökos zum Showdown geblasen. 18 ihrer Mitglieder verletzten die Sicherheitszone und enterten die Bohrinsel. Vier hatten sich in Krankabinen verbarrikadiert und die Sicherheitskräfte brauchten, um die Eindringlinge zu entfernen und auf der "Leiv Eiriksson" wieder geordnete Verhältnisse herzustellen, damit die Arbeiten weitergehen konnten.

Diese Vorgänge zeigen, daß viele der Menschen in der Arktis aufgeatmet haben dürften, als sie erfuhren, daß die "Arctic Sunrise" von der rußländischen Küstenwache festgesetzt worden ist. Auf absehbare Zeit geht zumindest von diesem Greenpeace-Schiff und seiner Besatzung keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung mehr aus.

c) Greenpeace als kriminelle Organisation

Nach der Grönlandaffäre hat das von Greenpeace geschädigte Unternehmen in den Niederlanden eine Klage gegen die Organisation eingereicht, um sie zur Unterlassung ihrer Gesetzesbrüche zu verpflichten. Darauf reagierten die "Umweltschützer" mit einem arroganten Statement, welches enthüllt, daß sie nicht nur das Völkerrecht und staatliche Gesetze bewußt mißachten, sondern auch auf Behörden und Justiz einen feuchten Kehrricht geben:
"This oil company has been hiding behind the Greenland government and the Danish navy, and now it's trying to use the Dutch courts. It can hire all the lawyers it likes, but it can't hide the huge risks it's taking with this beautiful and fragile environment."
Nachdem das niederländische Gericht der Klage gegen Greenpeace stattgegeben hatte und ihnen weitere Behinderungen der Bohrungen von Cairn Energy untersagte, reagierten die Ökoterroristen mit einer kurzen Bekanntgabe:
"Greenpeace said it would continue its campaign "to kick the oil companies out of the Arctic"."
Mit anderen Worten: Gesetze und internationale Verträge, Anordnungen der dazu befugten Behörden, ja sogar Urteile von Gerichten werden Greenpeace nicht davon abhalten, Aktionen durchzuführen, die sie für notwendig und richtig erachten. Diese Ökofanatiker sind derart von ihrer "Mission" besessen, daß sie die zivilisatorischen Errungenschaften des Rechts vollständig verachten, solange diese ihrem Kreuzzug im Wege stehen. Wie eine Bande von Berufsverbrechern handeln die Umweltpiraten nur nach ihren eigenen, privaten Regeln und erachten das allgemein geltende Recht für irrelevant.

Sie haben sich von der menschlichen Gesellschaft abgesondert und halten sich für etwas besseres, dazu berufen, dem Rest der Menschheit ihre eigene Meinung mit Gewalt aufzuzwingen. Niemand hat diese Organisation jemals in ein öffentliches Amt gewählt und dennoch haben sie in Westeuropa mehr Einfluß als viele der gewählten Regierungen.

d) Weitere Delikte

Mit Genugtuung wurde in den russischen Medien die Nachricht aufgenommen, daß eine Finnin, welche auch an der jüngsten Bohrinselenterung beteiligt war, bereits 2011 in ihrer Heimat zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, weil sie eine Unternehmensveranstaltung gestürmt hatte. Ebenso wird erfreut darauf hingewiesen, daß erst kürzlich neun Greenpeace-"Aktivisten" von einem Stockholmer Gericht verurteilt worden sind, weil sie auf rechtswidrigem Wege gegen zwei schwedische Kernkraftwerke vorgegangen waren. 

Dies verschlechtert im Fall "Arctic Sunrise" natürlich die Verhandlungspositionen Finnlands und Schwedens gegenüber Rußland. Denn beide Regierungen werden in aller Peinlichkeit erklären müssen, weshalb Personen, die sie selbst bestraft haben, in Rußland nach einer ähnlichen Handlung plötzlich ohne Sanktion ausgehen sollen.

5. Reaktionen in Rußland

Wie zu erwarten war, ist die Reaktion des rußländischen Volkes auf die Vorgänge um die "Priraslomnaja" eine andere als in Deutschland. Die Soziologen vom Lewada-Zentrum veröffentlichten am 11.11. die Ergebnisse einer Umfrage, wonach die Mehrheit der befragten Bürger die Vorgehensweise von Greenpeace mißbilligt. Das deckt sich mit den Erfahrungen des Verfassers, wonach in Rußland die herkömmlichen Vorstellungen vom Recht, die früher auch bei uns galten, noch lange nicht so aufgeweicht sind wie hierzulande. Die Russen sind der Auffassung, daß der Hausherr bestimmt, wer eine Liegenschaft betreten darf und wer nicht. Die Anmaßung selbsternannter Aktivisten erscheint ihnen - zu Recht - als unerhörte Zumutung.

Unterdessen hat sich die königliche Regierung in Den Haag aufgemacht, um gegen Rußland vor dem Internationalen Seegerichtshof vorzugehen. Dieses Verfahren wird im nächsten Beitrag dieses Blogs, der in den kommenden Tagen erscheinen wird, näher beleuchtet.

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